Landtagsabgeordnete für Krefeld und Tönisvorst
Kinderschutzexpertin Christina Schulze Föcking mit Britta Oellers und Marc Blondin beim Krefelder Kinderschutzbund
Gemeinsam mit der Sprecherin für den Kinderschutz, Christina Schulze Föcking haben die beiden Krefelder Landtagsabgeordneten Britta Oellers und Marc Blondin den Krefelder Kinderschutzbund besucht.
Im Zentrum des Gesprächs war dabei das neue Kinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalens, welches in der letzten Plenarwoche der aktuellen Legislaturperiode des Landtages einstimmig verabschiedet worden ist. In einem gemeinsamen Gespräch mit Dietmar Siegert, Sprecher des Vorstandes des Kinderschutzbundes Krefeld, und Paula Schindler, Vorstand des Kinderschutzbundes Krefeld tauschten sie sich über das neue Gesetz, welches am 1. Mai in Kraft tritt, aus.
Dazu erklären die beiden Abgeordneten Britta Oellers und Marc Blondin, gemeinsam mit der Sprecherin für den Kinderschutz Christina Schulze Föcking:
„Mit dem Kinderschutzgesetz schafft Nordrhein-Westfalen einen tragfähigen Sockel für einen starken Kinderschutz und untermauert seine Rolle als Pionier in Deutschland. Dieses Gesetz wird Signalwirkung haben und hoffentlich auch über unser Land hinaus Impulse geben, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch besser zu schützen.
Das Gesetz ist ein Beleg dafür, dass die NRW-Koalition hinschaut und zuhört. Viele Praktikerinnen und Praktiker haben uns gespiegelt, dass sie sich mehr Austausch mit anderen Akteuren des Kinderschutzes vor Ort wünschen. Wir schreiben diese Netzwerke jetzt rechtlich fest, weil es wichtig ist, alle Erkenntnisse über ein Kind oder eine Familie zusammenzuführen, um das Ausmaß einer Gefährdung zu bewerten. Um im Ernstfall effektiv helfen zu können, brauchen die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe klare Verfahrensstandards, die wir ihnen mit dem Gesetz an die Hand geben. Ganz wichtig sind mir die Schutzkonzepte, die Einrichtungen selbst erarbeiten sollen und die sicherstellen werden, dass das Thema präsent ist.
Im parlamentarischen Beratungsverfahren gab es ein durchweg positives Echo aus der Praxis. Für die Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sie vor jeglichem Leid bewahren wollen, ist dieses Gesetz so wichtig. Wir stärken die Kinder- und Jugendhilfe, indem wir einen beispiellosen Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung auf den Weg bringen.
Das Kinderschutzgesetz ist ein Fundament, auf das wir aufbauen können. Aber uns ist überdeutlich bewusst: Wir sind nicht am Ziel. Vermutlich werden wir es nie sein, wenn das Ziel ist, dass kein Kind mehr Misshandlung und Missbrauch erdulden muss.“ Einzigartig dabei ist, dass ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag zum Gesetz eine Innovationsklausel eingefügt hat. So können innovative Konzepte im Sinne des Kinderschutzes vor Ort erprobt werden. Besonders freuen sich beide Abgeordnete über den Rückhalt, den das deutschlandweit stärkste Landeskinderschutzgesetz bei Kinderschützern, Gewerkschaften, Verbänden und der kommunalen Familie erfährt: „Es ist ein starkes Zeichen, dass unser Kinderschutzgesetz mit so viel Rückenwind gestartet ist“, so die Abgeordneten Britta Oellers und Marc Blondin abschließend.