Wirtschaftswege im ländlichen Raum: Neues Förderangebot

12. April 2019

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat eine neue Förderrichtlinie zur
Finanzierung von Wegebaumaßnahmen außerhalb von Flurbereinigungsverfahren im
ländlichen Raum auf den Weg gebracht. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Wegebaumaßnahmen können mit einem Zuschuss von 60 Prozent und maximal 500.000
Euro je Vorhaben unterstützt werden. Für die Fördermaßnahme stehen in diesem Jahr rund
5,75 Millionen Euro Kassenmittel zur Verfügung; Fördermittel können Kommunen in der für
das Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ festgelegten Gebietskulisse erhalten.
„Die Förderung zielt auf die nachhaltige Verbesserung zentraler ländlicher Infrastruktur wie
bei uns in Tönisvorst ab. Insbesondere sollen Kommunen im ländlichen Raum bei der
Umsetzung ihres ländlichen Wegenetzkonzepts unterstützt werden. Ländliche Wege
erfüllen vielfältige Funktionen und sind Lebensadern im ländlichen Raum“, so die heimische
Landtagsabgeordnete Britta Oellers.
Im Rahmen des Programms werden die nachhaltige Modernisierung insbesondere
sogenannter Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege gefördert. Vorhandene und bisher
nicht oder nicht ausreichend befestigte Wege sollen ausgebaut und befestigt werden. Dazu
gehören auch die erforderlichen baulichen Anlagen wie Durchlässe oder Brücken und
erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.
Ermöglicht wurde das Förderangebot durch die zusätzlichen Mittel des Sonderrahmenplans
„Ländliche Entwicklung“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Ansprechpartner für Informationen und zur
Antragstellung sind die jeweiligen Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der
Bezirksregierungen.
Ländliche Wege dienen als Verbindung zwischen Gemeinden, Dörfern und kleineren
Siedlungseinheiten oder zur Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz. Sie erschließen
die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder unterstützen die naturnahe
Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt zur Freizeit und Erholung. Sie sollen eine gute und
ganzjährige Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsorte der Bevölkerung und eine
witterungsangepasste Landnutzung gewährleisten und die Grundlage für eine intakte
Kulturlandschaft bilden.

Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die
seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse geplant und gebaut.
Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz und Produktionsweisen gravierend verändert
und außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich zugenommen. Für die daraus
resultierenden, erheblich geänderten Anforderungen weist das überkommene ländliche
Wegenetz funktionale und qualitative Defizite auf, denen mit der neuen Fördermöglichkeit
gezielt begegnet wird