Sicherheitspaket I weiterentwickelt

17. Oktober 2018

Die Fraktionsspitzen von CDU und FDP haben in dieser Woche gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul Änderungen am Polizeigesetz vorgestellt. So wurden die letzten Wochen genutzt, um Einwände und Verbesserungsvorschläge von Experten in die Novelle einzuarbeiten. Der Text wurde verfeinert, präzisiert und – wo erforderlich – nachjustiert. Unsere Polizei bekommt endlich die notwendigen Instrumente an die Hand, um Straftaten von erheblicher Bedeutung und Terrorismus wirksam im Vorfeld rechtssicher bekämpfen zu können.

Auf den Begriff der „drohenden Gefahr“ wird verzichtet. Stattdessen wird mit der terroristischen Straftat eine neue Kategorie aufgenommen. Diese erlaubt es der Polizei präventiv auf eine konkrete Gefährdungslage zu reagieren.

Es wurde außerdem die maximale Länge des Unterbindungsgewahrsams verkürzt: von „bis zu einem Monat“ auf „bis zu 14 Tage“ – also eine Halbierung, allerdings mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um weitere 14 Tage. Sowohl der erste Unterbindungsgewahrsam als auch die mögliche Verlängerung stehen dabei unter einem strikten Richtervorbehalt. Auf den anknüpfungslosen Gewahrsam bei Gefährdern wurde ganz verzichtet.

Bei der Videobeobachtung haben wir zudem klargestellt, dass sie nur dann zulässig ist, wenn bei verdächtigen Beobachtungen auch wirklich sofort Streifenbeamte zur Stelle sein können. Bei der Telekommunikationsüberwachung bleibt es bei der geplanten Ausweitung auf moderne Messengerdienste wie WhatsApp – allerdings muss ein neuer Staatstrojaner die strengen Anforderungen des BKA erfüllen.