Die Landesregierung hat den Referentenentwurf für die grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet. Er geht jetzt in die Verbändeanhörung. Ab dem Kita-Jahr 2020/21 investiert Nordrhein-Westfalen jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung. Mit der Gesetzesnovelle ist die Grundlage zur Umsetzung des Pakts für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen gelegt.

Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte, die zu deutlichen Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung führen:

1. Mehr Qualität

Künftig stehen knapp 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung unter anderem für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten und für verbesserte Sprachförderung.

2. Eine Platzausbaugarantie

Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

3. Ein weiteres beitragsfreies Jahr

Die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

Den vollständigen Referentenentwurf finden Sie hier: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/referentenentwurf_gesetz_fruehefoerderungundbildungvonkindern.pdf