Nordrhein-Westfalen und Bremen unterzeichnen gemeinsame Erklärung zur Digitalisierung und Standardisierung von wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen

19. Juni 2019

Nordrhein-Westfalen und die Freie Hansestadt Bremen wollen gemeinsam digitale und standardisierte Verwaltungslösungen im Bereich der Gewerbeanmeldung entwickeln. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten Regierungsvertreter in Düsseldorf. Damit setzen sie Vorschriften des Onlinezugangsgesetzes um.

Mit dem Gewerbe-Service-Portal.NRW ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter in Deutschland bei der digitalen Gewerbeanmeldung. Es muss aber darauf geachtet werden, dass Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern nach einheitlichen Standards online mit der Verwaltung kommunizieren können. Die nun unterzeichnete Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Durch die Digitalisierung können Verwaltungsverfahren einfacher gestalte und schneller bearbeitet werden. Das Ziel sind medienbruchfreie Prozesse, von der Antragstellung bis zur abschließenden Bearbeitung. Das spart Zeit und Geld bei der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Portale anzubieten und diese zu einem Verbund zu verknüpfen. Dazu wurden 14 übergeordnete Themenfelder identifiziert, die arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen geplant und bearbeitet werden. Das gemeinsame Engagement von Nordrhein-Westfalen und Bremen im Themenbereich „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ sieht die Einrichtung eines Digitalisierungslabors zu Gründungsvorhaben sowie die Entwicklung standardisierter IT-Lösungen zur Gewerbeanmeldung vor.

In dem Digitalisierungslabor arbeiten Verwaltungsfachleute gemeinsam mit den Kammern und Unternehmen an der Entwicklung neuer Verfahren. Ziel ist die Entwicklung einer nutzerfreundlichen und modernen Plattform, über die Unternehmen vollkommen digital eine Vielzahl von Verwaltungsanträgen stellen können. Die entwickelten IT-Verfahren werden dem Bund und allen Bundesländern kostenlos zur Verfügung gestellt.