CDU Landtagsabgeordnete Berger, Oellers und Optendrenk: Arbeit der Polizei im Kreis wird gestärkt: Der Regierungswechsel wirkt

14. August 2018

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat kürzlich die Personalverteilung für die 50
Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Das Grundsystem der
Personalverteilung folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo die größten
polizeilichen Belastungen bestehen. Daneben erfolgt auch die notwendige Verstärkung
des Staatsschutzes in NRW mit insgesamt 60 Stellen. Die Schaffung von zwei weiteren
Einsatzzügen in Bochum und Essen ist von der NRW-Koalition versprochen worden und
wird nun eingelöst.
Es ist erfreulich, dass der Kreispolizeibehörde Viersen in diesem Jahr insgesamt 476
Stellen zugewiesen werden. Das sind fünf Stellen mehr als im Jahr 2017. Hierunter fallen
sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte. „Der Regierungswechsel
wirkt sich positiv aus“, so die CDU-Landtagsabgeordneten Berger, Oellers und
Optendrenk. „Wir haben 2017 die Neueinstellungen bei der Polizei auf 2.300 erhöht und in
diesem Jahr zusätzlich 500 Stellen für Verwaltungsangestellte geschaffen. Im Jahr 2019
werden wir die Rekordzahl von 2.400 Polizisten einstellen. Dies hat es in der Geschichte
von NRW noch nicht gegeben, wird sich aber auf Grund der Ausbildungszeiten erst in 3
Jahren auf die Behörden vor Ort auswirken. Es ist sehr erfreulich, dass es ab 2020 durch
die vielen neuen Stellen einen Anstieg an Polizistinnen und Polizisten geben wird – und
das trotz der anstehenden altersbedingten Pensionierungen und der völlig unzureichenden
Einstellungspolitik der Vergangenheit, die noch immer nachwirkt. Die dreijährige
Durststrecke, die durch die Ausbildung zusätzlicher Polizeianwärterinnen und -anwärter
entsteht, wird konsequenterweise durch eine höhere Zuteilung von
Regierungsbeschäftigten kompensiert, die unsere Polizisten von administrativen Aufgaben
entlasten. Dadurch können wir die Gesamtzahl der Stellen in vielen Polizeipräsidien und
Kreispolizeibehörden steigern, beziehungsweise eine Reduzierung der Gesamtstellen
verhindern. Damit erfüllen wir unser Versprechen, Nordrhein-Westfalen sicherer zu
machen.“ Die besonderen Anforderungen eines Grenzkreises werden die CDU-
Abgeordneten weiterhin in Düsseldorf zur Sprache bringen.
Hintergrund:
Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem
der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch
gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten
„Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem
Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen.
Deshalb wird jährlich nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im
Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.